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   BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73   

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https://dejure.org/1976,1339
BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73 (https://dejure.org/1976,1339)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1976 - 1 BvR 252/73 (https://dejure.org/1976,1339)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - 1 BvR 252/73 (https://dejure.org/1976,1339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren und unabwendbaren Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Ein solcher Anspruch scheitert schon daran, daß das Sozialgericht in einer vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht nachprüfbaren Auslegung des einfachen Rechts (vgl BVerfGE 18, 85 (92)) festgestellt hat, daß die Voraussetzungen eines Schuldnerverzugs bei der beklagten Berufsgenossenschaft nicht vorlagen.
  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Das Bundessozialgericht vertrat zwar in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß eine Zubilligung von Verzugszinsen und Prozeßzinsen im Bereich der Sozialversicherung ausgeschlossen sei, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich Zinsvorschriften enthalte L (vgl BSGE 22, 150; 24, 16; 24, 118; Soz Entsch zu § 543 RVO Nr. 106; Breithaupt 1967, S 737).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Damit ist die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob eine Verzinsung von rückständigen Leistungen eines Sozialversicherungsträgers verfassungsrechtlich geboten ist, nicht mehr klärungsbedürftig (vgl BVerfGE 36, 89 (91); 40, 233 (236) mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 285/62

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Überleitung eines Rentenanspruchs - Ansprüche

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Das Bundessozialgericht vertrat zwar in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß eine Zubilligung von Verzugszinsen und Prozeßzinsen im Bereich der Sozialversicherung ausgeschlossen sei, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich Zinsvorschriften enthalte L (vgl BSGE 22, 150; 24, 16; 24, 118; Soz Entsch zu § 543 RVO Nr. 106; Breithaupt 1967, S 737).
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvR 370/72

    Schwerer Nachteil i.S. von § 93a Abs. 4 BVerfGG bei der Streitwertbemessung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Damit ist die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob eine Verzinsung von rückständigen Leistungen eines Sozialversicherungsträgers verfassungsrechtlich geboten ist, nicht mehr klärungsbedürftig (vgl BVerfGE 36, 89 (91); 40, 233 (236) mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 370/63

    Verfahren der Kriegsopferversorgung - Forderung von Prozeßzinsen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73
    Das Bundessozialgericht vertrat zwar in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß eine Zubilligung von Verzugszinsen und Prozeßzinsen im Bereich der Sozialversicherung ausgeschlossen sei, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich Zinsvorschriften enthalte L (vgl BSGE 22, 150; 24, 16; 24, 118; Soz Entsch zu § 543 RVO Nr. 106; Breithaupt 1967, S 737).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

    Unerheblich ist hier, ob sich aus der Verfassung generell ein Anspruch auf die Verzinsung von Sozialleistungen herleiten läßt (s hierzu BVerfG vom 26. Oktober 1976, BVerfGE 43, 53 mwN): Jedenfalls wäre eine Regelung, die im vorliegenden Zusammenhang ausdrücklich eine Verzinsung ausschlösse, ebenso wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig wie eine Regelung, die ein der Höhe nach unzureichendes Kindergeld gewähren würde.
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).
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